Bewerbungs- und Meldeverfahren

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über das Bewerbungsverfahren für einen ERASMUS-Studienplatz sowie sämtliche notwendigen Dokumente als PDF zum Download.

 

Allgemein müssen einige Grundvoraussetzungen erfüllt sein:

1. Mindestens einjähriges Studium vor Reiseantritt,

2. EU-Bürgerschaft,

3. geplanter Aufenthalt zwischen mindestens 3 und maximal 12 Monaten.

 An dem Bewerbungsverfahren für einen ERASMUS-Studienplatz sind neben dem Historischen Seminar auch das International Center der CAU und die jeweilige Gastinstitution im Ausland beteiligt. Damit Sie ohne Schwierigkeiten in das Bewerbungsverfahren gehen können, müssen Sie die für den Austausch wichtigen Termine beachten und dabei in dieser Reihenfolge vorgehen:

 

1. Phase: Bewerbung im Historischen Seminar

 

In der ersten Phase bewerben Sie sich bei dem Programmbeauftragten des Historischen Seminars. Die Bewerbungsunterlagen reichen Sie bitte direkt während der Sprechzeiten bei  Dr. Christian Hoffarth ein oder schicken die Unterlagen per E-Mail oder Post zu.

 Erforderlich sind:

  • ausgefülltes Bewerbungsformular
  • aussagekräftiges Motivationsschreiben (Umfang max. 2 Seiten)
  • ein tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweis über bisher erbrachte Studienleistungen (vom Prüfungsamt beglaubigter LSF-Ausdruck)

 

Abgabetermin ist der 15. Januar. Es zählt der Eingang im Historischen Seminar.

Der Programmbeauftragte informiert Sie anschließend über Zu- oder Absage.

Wichtig: Geben Sie bitte an, falls Sie sich für denselben Zeitraum auch an anderen Instituten der CAU um einen ERASMUS-Platz beworben bzw. schon eine Zusage erhalten haben. So können wir im Sinne einer fairen Vergabe besser planen.

 

2. Phase: Anmeldung beim International Center der CAU

 

Nach einer institutsinternen Zusage muss bis zum 15. Februar bzw. 15. Juli die elektronische Annahmeerklärung ausgefüllt beim International Center eingehen.

 

3. Phase: Anmeldung bei der Gastuniversität

 

Sie müssen nun eigenständig die Gastuniversität kontaktieren und dabei die örtlichen Fristen beachten. Die erforderliche Prozedur ist je nach Universität verschieden. 

Als Beispiel: Für die Zulassung in Aberdeen muss eine "online application form" ausgefüllt werden. Der Austauschstudent erhält von der Universität Aberdeen die erforderlichen Daten, nachdem das International Center der Universität Kiel seine Teilnahme am ERASMUS-Programm bestätigt hat.

Informieren Sie sich bitte rechtzeitig auf den einschlägigen Webseiten der Gastuniversitäten, deren Links Sie der Rubrik "Partneruniversitäten" entnehmen können.

 

4. Phase: Rückmeldungen aus dem Ausland

 

Nach der Ankunft an der Gastuniversität müssen Sie folgende Formulare an das International Center schicken, die allesamt unter diesem Link zum Download bereit stehen:

  • Learning Agreement: Hier werden die Veranstaltungen eingetragen, die man an der Gasthochschule belegt. Der Erfahrung nach kann man diese Wahl erst vor Ort endgültig treffen. Das Dokument muss innerhalb von vier Wochen beim International Center eintreffen.
  • Confirmation of Arrival: Vor Reisantritt erhalten Sie dieses Dokument gemeinsam mit der Confirmation of Attendance per Post vom International Center der CAU. Wichtig! Das Formular muss direkt nach Ankunft an das International Center geschickt werden, da erst danach die erste Stipendienrate ausgezahlt wird.
  • Confirmation of Attendance: Dieses Formular muss kurz vor der Abreise ans International Center der CAU geschickt werde. Im Sommersemester muss dies spätestens bis zum 15. Juli erfolgen. Erst danach wird die zweite ERASMUS-Rate ausgezahlt.
  • 2 Erfahrungsberichte: Bei Auslandsaufenthalt im Sommersemester sollte der zweiteilige Erfahrungsbericht bis spätestens 1. Mai eingehen. Bitte schicken Sie eine Version ans International Center und eine an den Programmbeauftragten des Historischen Seminars.
  • Transcript of Records: In diesem Formular werden die im Ausland erbrachten Leistungen durch die Gasthochschule bestätigt. Es muss nach Studienaufenthalt beim International Center eingehen, im SoSe spätestens bis 15. August.

 

 5. Phase: Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen

 

Für die Anrechnung von Studienleistungen im Ausland muss eine Äquivalenzbescheinigung ausgestellt werden. Melden Sie sich diesbezüglich bitte beim Programmbeauftragten des Seminars.

Die Äquivalenzbescheinigung muss anschließend beim Prüfungsamt abgegeben werden. Dort werden die belegten Veranstaltungen mit Note in das System eingetragen.

 

Für die Anerkennung von Studienleistungen im Bereich Fachergänzung, wenden Sie sich bitte an das Zentrum für Schlüsselqualifikationen (ZfS)