Professur für Geschichte der Frühen Neuzeit

white gelehrte Frau.jpg

 

Daß aber diesem Geschlechte nicht nur die Kunst über die Herzen zu gebiethen eigen sey, sondern auch,daß das selbe ein Recht zur Gelahrheit habe, folgsam demselben der Weg zu den Wissenschaften nicht verleget sey, ist ein Satz: welcher durch eine gesunde Vernunft und viele Beweisthümer bestättiget wird. Denn solange die gütige Hand der Natur nicht ermüdet auch dem weiblichen Geschlechte dazu hinlängliche Gaben auszutheilen, und die Vorsehung des Himmels nicht aufhöret, demselben günstige Umstände zur Erziehung in allen Theilen der Gelehrsamkeit zu schenken, so lange wird es eine unwiderlegliche Wahrheit bleiben, daß ein mit diesen Vortheilen beglücktes Frauenzimmer nicht unbescheiden handlet, wenn es sich in dem offnen Felde der Gelahrheit umsiehet, und zumal den schönen Wissenschaften ergiebet. Dadurch werden die Vorzüge, welche die Gesetze dem weiblichen Geschlechte gegeben, um ein grösseres erhoben, und in einen viel helleren Glanz gesetzet.

 

Finauer, Peter Paul: Allgemeines historisches Verzeichniß gelehrter Frauenzimmer, München1761, Vorrede, Geschrieben den 16ten des Brachmonats 1761, o.pag.