Die Barriere(un)freiheit westdeutscher Städte. Die kommunalen ‚Behindertenpläne‘ der 1970er und 1980er Jahre im Spannungsfeld zwischen Betroffenenkritik, Expert*innendiskurs und kommunalen Entscheidungslogiken
Fördervolumen: € 179.150 (gefördert durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft - DFG)
Laufzeit: Mai 2026 bis Mai 2029
Seit den frühen 1970er Jahren rückte in der Bundesrepublik Deutschland die Frage der Barrierefreiheit als zentrale Voraussetzung sozialer Rehabilitation verstärkt in den Fokus öffentlicher, politischer und wissenschaftlicher Debatten. In diesem Zusammenhang wurde die gebaute Umwelt zunehmend als strukturelle Ursache gesellschaftlicher Exklusion identifiziert. Insbesondere Aktivist*innen der Behindertenbewegung prägten ein sozialkonstruktivistisches Verständnis von Behinderung als Resultat baulicher und gesellschaftlicher Barrieren. Entsprechend richtete sich Kritik vor allem gegen Defizite im Wohnungsbau, die mangelnde Zugänglichkeit öffentlicher Räume sowie Einschränkungen im öffentlichen Personennahverkehr. Die daraus resultierenden Reformimpulse führten schließlich zu verstärkten politischen und planerischen Aktivitäten und mündeten in zahlreichen Kommunen in der Entwicklung sogenannter ‚Behindertenpläne‘.
Vor diesem Hintergrund untersucht das Projekt anhand ausgewählter westdeutscher Städte, inwieweit gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behinderungen in den 1970er und 1980er Jahren durch gebaute Barrieren erschwert wurde und wann und warum welche gesellschaftlichen Akteursgruppen (und insbesondere die Betroffenen selbst) zum zumindest teilweisen Abbau der gebauten Barrieren beigetragen haben. Ziel ist zunächst aus einer alltagsgeschichtlichen Perspektive zu fragen, wie sich die gebaute Umwelt im Untersuchungszeitraum aus Sicht von unterschiedlich Betroffenen gestaltete und wandelte. Weiter richtet sich der Blick auf die Formen und Konsequenzen des selbstadvokatorischen Handelns betroffener Menschen, die ihre Interessen als aktive Subjekte artikulierten und in öffentliche sowie politische Aushandlungsprozesse einbrachten. Des Weiteren steht der Expert*innendiskurs, insbesondere von Architekt*innen sowie Stadt- und Verkehrsplaner*innen, im Fokus. Ergänzend dazu werden kommunale Reaktionen und politisches Handeln erforscht. Eine letzte Zielsetzung besteht darin, Konflikte, Interessendivergenzen und praktische Hindernisse im Zusammenspiel von Betroffenen, Expert*innen und kommunalen Institutionen anhand von Fallbeispielen mikrogeschichtlich auszuleuchten.
Mitarbeiter: Tobias Bracklow
Blinde und sehgeschwächte Menschen in der DDR – Soziale Lagen, Alltag und Selbstadvokation
Fördervolumen: € 174.150 (gefördert durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft - DFG)
Laufzeit: April 2025 bis April 2028
Das sozialistische Versprechen auf eine bessere Zukunft, soziale Sicherheit, Gleichheit und Solidarität traf in Bezug auf Menschen mit körperlichen, kognitiven oder seelischen Beeinträchtigungen auf besondere Herausforderungen, stellte die Persistenz von Beeinträchtigungen bzw. die Unmöglichkeit diese zu beseitigen doch die sozialistische Utopie infrage. Trotz dieses Spezifikums wurde die Geschichte von Menschen mit Behinderungen in der DDR bislang weniger intensiv erforscht als jene der Bundesrepublik. Insbesondere die Geschichte von blinden und sehgeschwächten Menschen in der DDR stellt bislang ein Forschungsdesiderat dar, wenngleich blinden und sehgeschwächten Menschen eine Sonderstellung in der DDR zugekommen zu sein scheint, verfügten sie doch im Gegensatz zu anderen Betroffenengruppen über einen eigenen Interessenverband in der staatlich organisierten Wohlfahrtsorganisation.
Vor diesem Hintergrund befasst sich das Projekt mit der bislang weitgehend unerforschten Zeitgeschichte blinder und sehgeschwächter Menschen in sozialistischen Gesellschaften und fragt nach den Spezifika des gesellschaftspolitischen und diskursiven Umgangs mit Menschen mit Behinderungen in sozialistischen Staaten. Ziel ist es zu eruieren, wie in der DDR mit körperlicher Differenz umgegangen wurde und wie sich die Lebenslagen sehbehinderter Menschen in Ostdeutschland 1945 entwickelten. Daher fragt das Projekt nach den ideologischen, rechtlichen, institutionellen und ökonomischen Bedingungen unter denen Differenz verhandelt wurde. Zudem wird analysiert, wie diese Rahmenbedingungen die konkreten Alltagswelten und sozialen Lagen der Betroffenen im Wandel der Zeit prägten. Entsprechend der Forderung der Disability History, Menschen mit Behinderungen nicht als Objekte, sondern als Subjekte ihrer Geschichte zu verstehen, soll aus alltagsgeschichtlicher Perspektive rekonstruiert werden, inwieweit die Betroffenen unter den Bedingungen der Diktatur über Handlungsspielräume verfügten, die es ihnen ermöglichten ihre Lebensbedingungen eigen-sinnig zu gestalten.
Mitarbeiterin: Karlotta Lorenzen
Die Praxis der beruflichen Rehabilitation behinderter Jugendlicher und Erwachsener in der Bundesrepublik Deutschland (1969-1990)
Fördervolumen: € 188.050 (gefördert durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft - DFG)
Laufzeit: Juni 2023 bis Mai 2026
Das Projekt befasst sich mit der Berufsausbildung von Jugendlichen mit Behinderung in Berufsbildungswerken (BBW) und dem dualen System in Betrieben sowie der Weiterbildung und Umschulung von Erwachsenen mit Behinderung in Berufsförderungswerken (BFW) in der Bundesrepublik Deutschland. Die BBWs und BFWs wurden im Verlauf der 70er Jahre immer relevanter, da Expert*innen am Übergang von den 60er zu den 70er Jahren der Meinung waren, die Ausübung einer Erwerbsarbeit sei der Schlüssel zur gesellschaftlichen Integration von Menschen mit Behinderung.
Bisher wurde die berufliche Rehabilitation primär als ein Teil der Sozialpolitik untersucht, wobei politische Akteure und deren Handlungsmacht im Zentrum standen. Im Anschluss daran legt dieses Forschungsvorhaben sein Hauptaugenmerk auf die Praxis innerhalb der Einrichtungen und erforscht den Alltag während der Maßnahmen. Die Rehabilitand*innen mit Behinderung sollen in diesem Kontext nicht nur als passive Teilnehmer*innen der Maßnahmen, sondern als handelnde Individuen mit eigenen Wünschen und einer eigenen Gestaltungsmacht verstanden werden. Inwiefern welche Gruppe von Menschen mit Behinderung Einfluss auf die Rehabilitationspraxis hatte, soll mithilfe einer intersektionalen Analyse anhand der Kategorien gender, class, Alter sowie der Art und Ursache der Behinderung untersucht werden. Neben eben jenen Aushandlungsprozessen zwischen Menschen mit Behinderung und den Einrichtungsleitungen beziehungsweise den Trägern der Einrichtungen, spielen auch Aushandlungsprozesse zwischen verschiedenen Gruppen von behinderten Menschen eine Rolle. Diese zeigen sich beispielsweise bei der Konkurrenz um sichere Arbeitsplätze. Inwiefern diese Aushandlungsprozesse sich über den untersuchten Zeitraum wandelten, soll vor dem Hintergrund von Aufmerksamkeitskonjunkturen, sich verändernder Vorstellungen von Behinderung und des strukturellen Wandels der Arbeitswelt analysiert werden.
Mitarbeiter: Erik Kömpe
